… kann selbstständig und ohne Aufforderung der Praxisanleiter die gerätespezifische Reinigung und Aufbereitung durchführen.
… kennt die ortsstellenspezifischen Gegebenheiten, wie Ansprechpartner (MPG-Beauftragter) und die Vorgehensweisen bezüglich Auf- und Nachbereitung sowie Entsorgung in Hygiene-Räumen/Schleusen.
… kann Schadenfälle von relevanten Medizinprodukten ordnungsgemäß melden und findet deren Ersatzprodukte.
… kann unterscheiden, welche Produkte aufzubereiten und welche zu entsorgen sind.
… kann alle durchgeführten Maßnahmen im Sinne des MPG (z. B. Fahrzeugkontrolle) dokumentieren.